Neue EEW-Richtlinie in Kraft getreten

Am 01. Mai ist die überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in Kraft getreten.

Die Rahmenbedingungen des neuen Fördermoduls im Überblick:
◼ Die Förderquote beträgt 33 % der förderfähigen Kosten.
◼ Mindest-Investitionsvolumen 2.000 €, maximaler Förderbetrag 200.000 Euro
◼ Austausch oder Umrüstung von Produktionsanlagen, die mit fossilen Energieträgern (vorrangig Erdgas, Kohle, Mineralöl) betrieben werden und fortan ausschließlich elektrisch
◼ Die Förderung richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 10 Mill. Euro

Maßnahmen, deren Umsetzung bis zu 31.12.2023 beantragt werden, dürfen bereits nach Antragstellung, also noch vor Ausstellung und Erhalt des Zuwendungsbescheides, begonnen werden. Ein Kurzvideo zum Förderprogramm erklärt die Antragstellung und Förderbedingungen kurz und knapp:

Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) – YouTube

 

Informationen zum neuen Modul 6 finden Sie auf der Internetseite des BAFA. Hier werden auch Beispiele für „Produktionsanlagen“ genannt, da u.a. auch Gabelstapler oder Prozesswärmeerzeuger förderfähig sind:

BAFA – Energie – Neue EEW-Richtlinie in Kraft getreten

 

Unterstützung für Betriebe bei Energieeffizienzmaßnahmen
Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die Handwerksorganisation ihren Handwerksbetrieben direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise. Um einen Überblick über die Energieverbräuche und Kosten zu erhalten, steht den Betrieben das kostenlose E-Tool zur Verfügung.

Kontakt und Ansprechpartner Handwerkskammer Hamburg

Jan Rokahr

Mail: jan.rokahr@hwk-hamburg.de

Tel.: 040/35905-487