Ab 12. August 2026: Anmeldepflicht für Serviceverpackungen

Am 12. August 2026 tritt die neue EU-Verpackungsverordnung in Kraft. Sie hat das Ziel, Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren. Auch Handwerksbetriebe sind von den neuen Regelungen betroffen, sobald sie handwerkliche Produkte, etwa Brötchen oder Wurst, in Verkaufs- und Serviceverpackungen an ihre Kunden abgeben. Betriebe sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen, um festzustellen, welche verpackungsrechtlichen Pflichten sie gegebenenfalls erfüllen müssen.

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