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Seit 01.11.2020: Neue Verpflichtung für Handwerksbetriebe

Zum 01.11.2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Handwerksbetriebe sind nun nach § 48 in manchen Fällen dazu verpflichtet, im Angebot auf eine obligatorische, kostenfreie Energieberatung hinzuweisen, die die Bauherren für ihre Vorhaben in Anspruch nehmen müssen.
Nutzen Sie die kostenfreie Spezialberatung durch die Hamburger Energielotsen