Das neue Verpackungsgesetz ab 01.01.2019

Das Verpackungsgesetz ist am 1. Januar in Kraft getreten. Wer als Erster Verpackungen in Umlauf bringt, muss diese vorher registrieren lassen. Davon ist auch das Handwerk betroffen. Wer seine Verpackungen nicht meldet, muss mit hohen Geldbußen rechnen.

Eingehendere Informationen zum neuen Verpackungsgesetz finden Sie unter folgendem Link: Ausgabe 1/19 des NordHandwerk

Viele weitere Praxisbeispiele können Sie unter dem Link des ZDH nachlesen: https://www.zdh.de/

Die Handwerkskammer Hamburg hat auch unter der ZEWUmobil-Rufnummer eine Hotline zum Verpackungsgesetz eingerichtet:

040/35 905-505