Beratung zum Verpackungsgesetz und zum Verbot und den Auflagen für Einwegplastik

Bäckereien, Eiscafés ebenso wie Händler können Lagerbestände, die sich insbesondere durch Corona aufgebaut haben, aber noch abbauen und verwenden. Darüber hinaus sind Einwegkunststoffgetränkebecher vom genannten Datum an kennzeichnungspflichtig. Für die Kennzeichnung genügt im ersten Jahr ein Aufkleber. Vor dem Stichtag 3. Juli erworbene Getränkebecher ohne Kennzeichnung dürfen aufgebraucht werden.

Bei Fragen, welche Regelungen aus der Einwegkunststoffrichtlinie für ihren Betrieb relevant sind, wenden Sie sich gerne an unser ZEWUmobil- Team, 040-35905-505 oder zewumobil@hwk-hamburg.de.