Beiträge

Beratung zum Verpackungsgesetz und zum Verbot und den Auflagen für Einwegplastik

Plastiktrinkhalme, Einmalbesteck und Rührstäbchen gehören zu den Einwegprodukten aus Kunststoff, die Hersteller vom 3. Juli 2021 an europaweit nicht mehr in Verkehr bringen dürfen. Das regelt auf Basis der EU-Kunststoffrichtlinie eine Verordnung des Bundes.

Abgesagt: 16.03.2020 „Ein Jahr Verpackungsgesetz – Alles im Griff?“

Die umweltrechtlichen Anforderungen an Unternehmen ändern sich laufend. Damit Sie weiterhin rechtskonform agieren, können Sie sich bei dieser Veranstaltung über aktuelle Anforderungen im Abfallrecht informieren.

Das neue Verpackungsgesetz ab 01.01.2019

Das Verpackungsgesetz ist am 1. Januar in Kraft getreten. Wer als Erster Verpackungen in Umlauf bringt, muss diese vorher registrieren lassen. Davon ist auch das Handwerk betroffen. Wer seine Verpackungen nicht meldet, muss mit hohen Geldbußen rechnen. Eingehendere Informationen zum neuen Verpackungsgesetz finden Sie unter folgendem Link: Ausgabe 1/19 des NordHandwerk Viele weitere Praxisbeispiele können […]