Flottenerneuerungsprogramm für LKW ab 7,5 Tonnen (bis 15.April 2021)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat ein nationales Flottenaustauschprogramm für Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht der Klassen N2 und N3 aufgelegt.

Das Programm dient neben der Förderung von elektro- und wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen auch der Erneuerung von konventionellen Nutzfahrzeugflotten mit modernen Verbrennungsmotoren der Schadstoffklasse VI. Hierunter fallen neben Diesel- auch Gasantriebe. Obwohl einige Voraussetzungen zur Antragstellung zu erfüllen sind, ist das Programm angesichts der möglichen Fördersummen von bis zu 15.000 Euro attraktiv für Betriebe mit älteren schweren Nutzfahrzeugen.

In der Handwerkskammer berät Jan Rokahr von der Mittelstandsinitiative für Energiewende zu allen Themen des betrieblichen Fuhrparks unter 040/ 359 05-487 oder jan.rokahr@hwk-hamburg.de.

Das BAG bietet für interessierte Betriebe eine Hotline unter 0221/5776-5399 an. Die Hotline steht Ihnen von 9:00 – 11:45 Uhr und 13:15 – 14:45 Uhr (freitags nur bis 11:45 Uhr) zur Verfügung. E-Mail-Anfragen an: Erneuerung-Nutzfahrzeuge@bag.bund.de

Informationsseite des BAG (auch mit FAQ):

https://www.bag.bund.de/DE/Navigation

Förderrichtlinie:

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication

Antragsstellung (bis 15.April 2021):

https://antrag-gbbmvi.bund.de