Staat finanziert Elektroantrieb mit

Eine parallele Inanspruchnahme des Umweltbonus ist zulässig. Dieser beträgt 9.000 Euro und ist über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu beantragen.

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der sich auf Grundlage der jeweiligen Mehrausgaben berechnet. Diese werden aus der Differenz der Ausgaben für ein Fahrzeug mit Elektroantrieb und einem Referenzfahrzeug mit konventionellem Antrieb ermittelt. Die Ermittlung dieser Mehrausgaben ist relativ einfach und erfolgt mit Hilfe eines vorgegebenen Excel-Tools.

Geförderte Fahrzeuge müssen zu mindestens 60 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Anträge, bei denen das Laden zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien vorgesehen ist, werden bevorzugt bewilligt.

Anträge müssen digital und postalisch eingereicht werden. Der Projektträger beantwortet Fragen zur Antragstellung interessierter Betriebsinhaber*innen von Montag bis Freitag, 10 bis 15 Uhr, unter Tel.: 030 20199-3500 sowie per E-Mail:  ptj-evi2-emob@fz-juelich.de.

Ein kostenfreies Online-Seminar informiert im Detail zu den Inhalten des neuen Förderaufrufs. Wann: Donnerstag, 18. Februar 2021, 14 Uhr (Link zur Anmeldung siehe unten).

Ein Update zur Elektromobilität in Hamburg bietet eine gemeinsame Online-Fachveranstaltung von Handels- und Handwerkskammer. Die Teilnahme ist kostenfrei. Themenschwerpunkte sind Elektrofahrzeuge und Förderprogramme für Unternehmen sowie Anreize, Ladesäulen oder -punkte in Gewerbeimmobilien einzurichten. Den Einwahllink für die Videoplattform erhalten Interessierte nach der verbindlichen Anmeldung (Link siehe unten).
Wann: Dienstag, 23. Februar 2021, 9 bis 10 Uhr.

Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die Handwerksorganisation Betrieben bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise Unterstützung. Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Hamburg ist Jan Rokahr, Telefon: 35905-487, E-Mail: jan.rokahr@hwk-hamburg.de.