Hamburger Sanierungspreis für Nichtwohngebäude – bis 14.12.25 bewerben!
Die Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) lobt erstmalig den Hamburger Sanierungspreis aus. Der Preis soll zukunftsweisende Beispiele in der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden und das damit verbundene Engagement würdigen. An Sanierungsvorhaben Beteiligte können sich ab sofort bis zum 14. Dezember 2025 bewerben.
Für wen?
Der Hamburger Sanierungspreis richtet sich an Bauherr:innen, Bauträger:innen, Investor:innen, Eigentümer:innen, Bauunternehmen und Planungsbüros sowie Fachhandwerker:innen, die Sanierungsprojekte in Hamburg umgesetzt haben oder nutzen. Sie können Sanierungen von gewerblichen Gebäuden wie Büros oder Werkstätten, Einzel- und Großhandel, sozialen Einrichtungen wie Schulen, Kitas oder Quartierseinrichtungen sowie industriell genutzten Gebäuden für den Preis einreichen.
Was?
Ausgezeichnet werden Projekte, die durch ihre Sanierung eine wesentliche Einsparung in den CO2-Emissionen erreichen. Es werden zwei Kategorien ausgeschrieben: Projekte der Kategorie „Gesamtmaßnahme“ mit ganzheitlichem Ansatz und Projekte, die sich durch „Einzelmaßnahmen“ besonders hervorheben. Die ersten drei Plätze je Kategorie werden mit Preisgeldern von 5.000, 3.000 und 1.000 Euro belohnt.
Die ausführlichen Teilnahmebedingungen finden Sie unter www.hamburg.de/go/sanierungspreis. Einsendeschluss ist am 14. Dezember 2025, bevor die Jury, bestehend aus Prof. Elisabeth Endres und Prof. Dr.-Ing. Harald Garrecht sowie Dr. Maik Möller, Leiter des Amtes Energie und Klima in der BUKEA, die Einreichungen bewertet. Die Preis-verleihung ist für Anfang Februar 2026 geplant.
Der Preis ist Bestandteil der Strategie zur Sanierung des privaten Nichtwohngebäudebestands in Hamburg. Diese wird gemeinsam von der BUKEA und der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) im Rahmen des Hamburger Klimaplans erarbeitet und basiert auf einer breiten Stakeholder-Beteiligung.