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27. Juni 2022: Essen in Mehrweg für Hamburg

Das novellierte Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet Letztvertreiber:innen von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebechern ab dem 1. Januar 2023 nach §§ 33 und 34 VerpackG zu einem Mehrwegangebot. Davon sind nicht nur Restaurants, Cafés, Eiscafés, Bistros, Imbisse, Kantinen und Mensen, sondern auch heiße Theken, Bäckereien, Konditoreien, Fleischereien und Salatbars im Einzelhandel betroffen, sofern fertige Speisen zur Mitnahme und zum Verzehr außer Haus (take away/to go) angeboten werden.

Hamburgs Weg zu Mehrweg

Hamburg möchte bei der Etablierung von Mehrwegbehältnissen für Essen zum Mitnehmen vorangehen und deshalb bereits in diesem Jahr Gastronom*innen, Kund*innen und Anbieter von Mehrwegsystemen zusammenbringen, um unserer schönen Stadt eine abfallärmere Zukunft zu ermöglichen. Besonders während der Corona-Pandemie kam es im gastronomischen Bereich durch eine gestiegene Nachfrage nach Essen to go zu einem erhöhten Einsatz von Einwegverpackungen für geliefertes und Essen zum Mitnehmen. Diesen Umstand zu ändern, ist ein wichtiger Beitrag für unsere Umwelt, den sich viele Verbraucher*innen wünschen…