Das neue Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
Das Verpackungsgesetz ist am 1. Januar in Kraft getreten. Wer als Erster Verpackungen in Umlauf bringt, muss diese vorher registrieren lassen. Davon ist auch das Handwerk betroffen. Wer seine Verpackungen nicht meldet, muss mit hohen Geldbußen rechnen. Eingehendere Informationen zum neuen Verpackungsgesetz finden Sie unter folgendem Link: Ausgabe 1/19 des NordHandwerk Viele weitere Praxisbeispiele können […]